Das Infanterie-Regiment 238 wurde am 26. August 1939, als Regiment der 2. Welle, mit Stämmen der 35. Infanterie-Division in Stuttgart aufgestellt und der 78. Infanterie-Division unterstellt. Im Zeichen der Heeresvermehrung gab das Regiment am 25. November 1940 das III. Bataillon, zur Bildung des neuen Infanterie-Regiment 576, an die 305. Infanterie-Division ab, und wurde sofort wieder ersetzt.
Im Oktober 1941 erreichte die 78. Infanterie-Division eine Geheimverfügung des Oberkommandos des Heeres. Die Ziffer 1 dieser Verfügung besagte:
"Bei der 78. Infanterie-Division ist ein Infanterie-Regiment nach Bestimmung des Divisionskommandeurs aufzulösen. An seine Stelle tritt das aus der 5. Infanterie-Division ausgeschiedene Infanterie-Regiment 14."
Die Divisionsführung bestimmte das Infanterie-Regiment 238, das von nun an aus der Liste der deutschen Infanterie-Regimenter gestrichen wurde. Der Regimentskommandeur Oberst Seiz und seine Soldaten bedauerten die Auflösung ihres Regiments 238 sehr. Durch die Auflösung und die Neueingliederung des Infanterie-Regiments 14 unter Oberst Esser stand der Division das ganze Personal und Gerät des aufgelösten Infanterie-Regiments 238 zur Auffüllung von Fehlstellen zur Verfügung.
Im Oktober 1941 erreichte die 78. Infanterie-Division eine Geheimverfügung des Oberkommandos des Heeres. Die Ziffer 1 dieser Verfügung besagte:
"Bei der 78. Infanterie-Division ist ein Infanterie-Regiment nach Bestimmung des Divisionskommandeurs aufzulösen. An seine Stelle tritt das aus der 5. Infanterie-Division ausgeschiedene Infanterie-Regiment 14."
Die Divisionsführung bestimmte das Infanterie-Regiment 238, das von nun an aus der Liste der deutschen Infanterie-Regimenter gestrichen wurde. Der Regimentskommandeur Oberst Seiz und seine Soldaten bedauerten die Auflösung ihres Regiments 238 sehr. Durch die Auflösung und die Neueingliederung des Infanterie-Regiments 14 unter Oberst Esser stand der Division das ganze Personal und Gerät des aufgelösten Infanterie-Regiments 238 zur Auffüllung von Fehlstellen zur Verfügung.